Bekanntmachung

Die ordentliche Generalversammlung vom 17. Dezember 2015 der Afrika Gold AG hat die Umstellung der 290.000 auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem Nennwert von CHF 10,00 je Aktie in 290.000 auf den Namen lautende Stammaktien mit einem Nennwert von CHF 10,00 je Aktie und die erforderliche Änderung der Statuten beschlossen. Die entsprechende Änderung der Statuten (Satzung) wurde am 21. Dezember 2015 in das beim Kanton Schwyz geführte Handelsregister eingetragen; damit ist die Massnahme wirksam geworden.
 
Am 6. Mai 2016, nach Börsenschluss, werden die 290.000 girosammelverwahrten auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem Nennwert von CHF 10,00 je Aktie (ISIN CH0193271233) durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 1 : 1 in auf den Namen lautende Stammaktien mit einem Nennwert von CHF 10,00 je Aktie mit der neuen ISIN CH0309145396 umgestellt. Zeitgleich wird auch die Umstellung der Börsennotierung vollzogen. Laufende Börsenaufträge, die am 6. Mai 2016 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung.
 
Nachdem der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile nach den Statuten der Gesellschaft ausgeschlossen ist, wird das Grundkapital in einer Globalurkunde verbrieft. Diese ist bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt.
 
Die Umstellung auf die Namenaktie setzt die Führung eines Aktienregisters voraus, in das die Aktionäre, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unter Angabe Ihres Namens und Vornamens sowie ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums und, soweit es sich um juristische Personen handelt, unter Angabe ihrer Firma, ihrer Geschäftsanschrift und ihres Sitzes, sowie in jedem Fall unter Angabe der Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien einzutragen sind. Die Eintragung in das Aktienregister ist für den einzelnen Aktionär deshalb wichtig, weil nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als Aktionär gilt und deshalb zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Generalversammlung berechtigt ist, der als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.
 
Die Rechtsstellung unserer Aktionäre, die in das Aktienregister eingetragen werden, wird durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien in auf den Namen lautenden Stammaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das Recht der Aktionäre zur Veräusserung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert, denn die Übertragung von Namenaktien der Afrika Gold AG bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft.
 
Als Abwicklungsstelle fungiert die
 
UniCredit Bank AG, München.
 
Die Umstellung der Depotbestände von Inhaberaktien auf Namenaktien ist für die Aktionäre der Afrika Gold AG kostenfrei.
 
 
Feusisberg, im Mai 2016
 
Der Präsident des Verwaltungsrates